
Heute weisen jedoch oft nur noch Flurnamen wie „Galgenberg“ oder „Gerichtsacker“ auf die geschichtsträchtigen Orte hin. Historische Orte der Rechtsprechung sind beispielsweise durch Linden markiert. Berücksichtigen möchte der BHU ausdrücklich auch Gerichtsstätten des 19. und 20. Jahrhunderts. Die entsprechenden Bauten wie Gerichtsgebäude und Gefängnisse stehen häufig unter Denkmalschutz. Mit seiner Wahl des Kulturdenkmals würdigt der BHU auch die Ersterwähnung des Eike von Repgow, die sich im Jahr 2009 zum 800. Mal jährt. Der von ihm verfasste Sachsenspiegel gilt als bedeutendstes Rechtsbuch in deutscher Sprache. Mit der Wahl des Kulturdenkmals des Jahres „Richt- und Gerichtsstätten“ sehen der BHU und seine Landesverbände die Möglichkeit, die Öffentlichkeit für die Beschäftigung mit diesem Thema zu sensibilisieren.
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Faltblatt mit Farbabbildungen
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