Bund Heimat und Umwelt (BHU) e.V. 

 

 

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16.02.2009

Kulturdenkmal des Jahres 2009 â?? Richt- und Gerichtsstätten

Als Gerichtsstätte wird der Ort, an dem ein Gericht tagt, bezeichnet. Als Richtstätte der davon häufig getrennte Schauplatz der Vollstreckung. Neben öffentlichen Plätzen dienten z. B. Galgen an möglichst weithin sichtbaren Punkten als Richtstätten.

Titelansicht des Flyers

Heute weisen jedoch oft nur noch Flurnamen wie „Galgenberg“ oder „Gerichtsacker“ auf die geschichtsträchtigen Orte hin. Historische Orte der Rechtsprechung sind beispielsweise durch Linden markiert. Berücksichtigen möchte der BHU ausdrücklich auch Gerichtsstätten des 19. und 20. Jahrhunderts. Die entsprechenden Bauten wie Gerichtsgebäude und Gefängnisse stehen häufig unter Denkmalschutz. Mit seiner Wahl des Kulturdenkmals würdigt der BHU auch die Ersterwähnung des Eike von Repgow, die sich im Jahr 2009 zum 800. Mal jährt. Der von ihm verfasste Sachsenspiegel gilt als bedeutendstes Rechtsbuch in deutscher Sprache. Mit der Wahl des Kulturdenkmals des Jahres „Richt- und Gerichtsstätten“ sehen der BHU und seine Landesverbände die Möglichkeit, die Öffentlichkeit für die Beschäftigung mit diesem Thema zu sensibilisieren.



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Angaben zur Publikation

Ausstattung und Umfang:
Faltblatt mit Farbabbildungen

Information zum Bezug:
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Liste der Publikationen

  1. zum Thema "Kulturlandschaft"
  2. zum Thema "Baukultur und Denkmalschutz"
Letzte Änderung: 17.7.2011 - Dr. Inge Gotzmann