
In einer mehrjährigen Bestandsaufnahme hat der BHU eine umfassende Liste der historischen Gärten und Parks erstellt. Systematisch gegliedert nach Bundesländern, Regierungsbezirken, Kreisen und kreisfreien Städten sind die Anlagen detailliert beschrieben: Neben Angaben zur geschichtlichen Entwicklung, zu den Eigentumsverhältnissen und zum Schutzstatus wurden unter anderem dendrologische, floristische oder faunistische Besonderheiten sowie der Pflegezustand erfasst. Ziel dieses Projektes war es nicht, so genannte Prestigeobjekte zu erfassen, große und herrliche Anlagen, die von den Verwaltungen der Schlösser und Gärten heute bestens betreut werden. Diese Gärten und Parks bilden zahlenmäßig nur eine Minderheit. Der BHU will vielmehr das Augenmerk auf diejenigen Anlagen richten, denen diese Unterstützung nicht zuteil wird. Zahlreiche historische Gärten und Parks im öffentlichen und privaten Eigentum stehen zwar unter gesetzlichem Schutz, notwendige Pflegemaßnahmen unterbleiben jedoch - häufig mit der Folge der Verwahrlosung, ja der Zerstörung. Durch das Engagement verantwortungsbewusster Kommunen, den Einsatz von Fachleuten und nicht zuletzt durch die aktive Unterstützung der Bevölkerung kann ein großer Teil dieses gartenkulturellen Erbes auch für die nachkommenden Generationen gesichert werden. Dem gesetzlichen Auftrag zur Erhaltung würde auf diese Weise nachgekommen.
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